Abmahnwelle wegen dynamischer Google Fonts Einbindung

Worum geht es?

Aktuell erhalten viele Website-Inhabende Mahnschreiben von Rechtsanwaltskanzleien bezüglich der dynamischen Einbindung von Google Fonts. Diese Mahnwelle ist die Folge eines Gerichtsurteils des Landesgericht München. Alle Website-Inhabenden, auf deren Seite die Einbindung ebenfalls dynamisch eingerichtet worden ist, sollten umgehend handeln, um sich vor eventuellen finanziellen Schäden zu schützen.

Was sind Google Fonts?

Zur Darstellung der Texte auf den Websites stellt das Unternehmen Google eine enorme Bandbreite an Schriftarten kostenlos zur Verfügung. Diese Google Fonts können dynamisch oder lokal eingebunden werden. Bei der dynamischen Einbindung liegen die Fonts auf den Servern von Google und die eigene Website greift dort auf das Archiv zurück. Die lokale Einbindung bedeutet, dass die Fonts auf dem eigenen Server abgespeichert wurden.

 Was bedeutet das Urteil?

Im Fall einer dynamischen Google Fonts Einbindung werden Daten zwischen dem eigenen Server und dem Google Server ausgetauscht. Unter anderem auch die IP der Website-Besuchenden. Dieser Datenaustausch beginnt bereits unmittelbar mit dem Websiteaufruf und die Website-Besuchenden haben keine Möglichkeit, diese Datenweitergabe zu unterbinden. Entsprechend der Rechtsprechung des LG München I, 20.01.2022 – 3 O 17493/20 ist dies eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Datenverstoß.

Was ist die Folge?

Verschiedene Rechtskanzleien haben auf Grundlage dieses Urteils begonnen, die Websites in Deutschland zu überprüfen und jeden Inhabenden auf die im Urteil festgesetzte Schadenersatzsumme abzumahnen. Diese Schadenersatzsumme steigt mit jedem weiteren Tag seit Urteilsverkündung. Daher sind nun alle Website-Inhabenden im Zugzwang, ihre Websites im zutreffenden Fall anzupassen.

Was ist besonders wichtig?

Auch wenn sich die Anwaltskanzleien aktuell lediglich auf Google Fonts fokussieren, betrifft die Rechtsprechung jegliche dynamische Einbindung, sobald ein externer Server durch den Datenabruf Informationen der Website- Besuchenden erhält.

Wie kann ich eine Mahnung vermeiden?

Überprüfen Sie sämtliche Einbindungen Ihrer Website und richten Sie sie umgehend lokal ein. Stellen Sie damit sicher, dass kein Datenaustausch mit externen Servern von Drittanbietern gewährleistet ist.

Dürfen wir Ihnen helfen?

Wir überprüfen gerne Ihre Website in Ihrem Auftrag und beraten Sie zum weiteren Vorgehen, oder stellen für Sie gleich alles rechtssicher um. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an.     

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