Ein Corporate Design schafft Wiedererkennung, Vertrauen und Professionalität. Es vermittelt die Markenidentität konsistent über alle Kanäle hinweg und stärkt das Markenimage.
Das beinhaltet unser Corporate Design.
Logo
Farbschema
Typografie
Bildstil
Layoutvorlagen
Für diese Kunden haben wir erfolgreich ein Corporate Design erstellt.
Werbemittel eignen sich besonders zur Steigerung der Markenbekanntheit, Kundenbindung und Lead-Generierung. Sie unterstützen Kampagnen durch gezielte Ansprache und verstärken die Markenbotschaft. Im Marketing fungieren sie als Instrumente, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und Kaufentscheidungen positiv zu beeinflussen.
UX (User Experience) bezieht sich auf das Gesamterlebnis eines Nutzers mit einer Website oder App, einschließlich Benutzerfreundlichkeit und Zufriedenheit. UI (User Interface) umfasst das visuelle Design und die Interaktionselemente. Zusammen sorgen UX/UI für ein ansprechendes, effizientes und benutzerfreundliches digitales Produkt.
Hiermit können wir Ihnen helfen.
UX-Analyse und Evaluierung
Benutzerzentriertes Design
Prototyping und Wireframing
Interaktionsdesign
Usability-Tests und Optimierung
Für diesen Kunden haben wir die UX und UI erstellt.
Traditionell werden Grafik und Design vor allem mit offline Marketing – also Drucksachen, Anzeigen oder Werbematerial – in Verbindung gebracht. Doch auch im Online Bereich, z.B. beim Layout der Website oder bei Onlinewerbung, spielen Designfragen eine wichtige Rolle. Mit einem einheitlichen Erscheinungsbild, dem Corporate Design, steigern wir den Wiedererkennungswert und machen Sie für Ihre Zielgruppen und Ihre Mitarbeiter einzigartig.
Das können wir für Sie mittels Grafik und Design erreichen
Zielgruppengerecht vermitteln
Markenauftritt stärken
Direkt kommunizieren
Kunden binden
Unverbindlich Beratungsgespräch anfragen
Kontaktieren Sie uns
Sie machen den ersten Schritt und gemeinsam erreichen wir Ihr Ziel.
Seit Juni 2025 ist Barrierefreiheit auf vielen Websites Pflicht. Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Unser Schnell-Check prüft, ob auch Sie betroffen sind.
Welche Art von Website, Online Shop oder App betreiben Sie?
Können Ihre Kunden online Verträge abschließen (z.B. durch eine Buchung oder einen Kauf)?
Hat Ihr Unternehmen 10 oder mehr Mitarbeiter?
Hat Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz und / oder eine Bilanzsumme von über 2 Millionen Euro?
An wen richtet sich Ihr Unternehmen?
Sie sind (noch) nicht vom BFSG betroffen.
Aktuell fällt Ihr Unternehmen nicht unter die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Das bedeutet jedoch nicht, dass Barrierefreiheit für Sie unwichtig oder überflüssig ist.